| Gegenstand | die Vermögensberatung und die Ausarbeitung von Finanzierungsmodellen sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art, Bausparverträgen, Leasingverträgen, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen, gewerblichen Räumen, sowie Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds, Darlehen, Anteilsscheinen an Kapitalanlagegesellschaften, (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen d.h. für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, ohne Befugnis der Gesellschaft, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Alle Tätigkeiten stehen unter dem Vorbehalt, dass diese keiner Erlaubnis nach dem KWG bedürfen. |