Handelsregister B des Amtsgerichts Aschaffenburg
Nummer der Firma:
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HRB 7621
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
G + K Umformtechnik GmbH
b)
Niedernberg
c)
die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung
und Vertrieb von Pressen und
Pressenautomation, allg. Maschinenbau
und Handel mit Maschinen.
50.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Gröschl, Normen, Mönchberg, *XX.XX.1964
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Dr. Kunkel, Michael, Bessenbach, *XX.XX.1965
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2000
a)
20.06.2002
Sauer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.03.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 9 So.
2
b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Königsberger Str. 14, 63843 Niedernberg
a)
22.09.2011
Kuhlmann
3
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Nordring 68, 63843 Niedernberg
a)
25.10.2011
Friedel
4
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2016 hat die
Änderung des § 8 der Satzung beschlossen.
a)
16.12.2016
Dr. Roth
Abruf vom 01.02.2024