| Gegenstand | die schlüsselfertige Errichtung, der Vertrieb, die Vermittlung, der Verkauf und die Verwaltung von Häusern, Eigentumswohrungen, Wohn- und Gewerbebauten sowie sonstigen Bauten aller Art. der Erwerb und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Durchführung von Sanierungen aller Art für eigene und fremde Rechnung, die Ausübung der sonstiger in § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) genannten Makler-, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten sowie die Übernahme der Aufgaben eines Generalunternehmers. Die Erbringung eigener handwerklicher Bauleistungen ist jedoch nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Krediten und sonstigen Finanzdienstleistungen aller Art, sowie die Beratung in allen Fragen der Finanzierung, der Versicherungsvermittlung und Kreditaufnahme, einschließlich der Hilfeleistung beim Ausfüllen von Fragebögen und etwa erforderlichem Schriftwechsel ist Gegenstand des Unternehmens; jedoch nicht Rechtsberatung. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen gleichartigen oder branchenähnlichen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen erwerben und deren Geschäftsführung und Verwaltung übernehmen. |