Handelsregister B des Amtsgerichts Aschaffenburg
Nummer der Firma:
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HRB 3122
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Michael Dorn GmbH
b)
Sailauf
c)
Durchführung von Putz- und Malerarbeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind,
den Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu fördern. Sie darf andere
Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art
erwerben, sich daran in jeder zulässigen
Form beteiligen, Zweigniederlassungen
errichten sowie die Verwaltung und/oder
Geschäftsführung von solchen anderen
Unternehmen übernehmen, die den
gleichen oder einen ähnlichen Zweck zum
Gegenstand haben.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Dorn, Michael, Maler und Lackierer, Sailauf
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.02.1986
a)
03.07.2002
Laufer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.03.1986.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 4 So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Zur Lauterhecke 3, 63877 Sailauf
a)
16.09.2010
Klug
Abruf vom 03.04.2024