Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und zwar jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Tätigkeiten nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) werden nicht ausgeübt.