| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (2) Zweck der Gesellschaft ist: a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe b) Förderung der Hilfe für Behinderte c) Förderung des Wohlfahrtswesens (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: a) Aufklärung über seelische Behinderungen durch Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Verständnisses in der Gesellschaft, b) Förderung der Barrierefreiheit für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen in allen Lebensbereichen, unter anderem durch Organisation von sozialen Gruppenaktivitäten in einem geschützten (digitalen) Rahmen, in dem Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen soziale Fähigkeiten üben können, Online-Communities für neurodivergente Kinder und Jugendliche, die sicher und moderiert sind, um einen geschützten Austausch und soziale Teilhabe zu ermöglichen, c) Aufbau und Betrieb einer deutschsprachigen, indikationsspezifischen, DSGVO-konformen und barrierefreien Selbsthilfe-App für Menschen aus aller Welt, d) Bereitstellung aller technischen Voraussetzungen zum Ausbau eines Netzwerks von indifikationsspezifischen regionalen und digitalen Selbsthilfegruppen, e) Familienbildung und - beratung nach § 16 SGB VIII, f) Elterncoaching nach § 35a SGB VIII sowie g) Jugendarbeit gemäß §§ 11 - 15 SGB VIII, Beratung, Unterstützung und Förderung junger Menschen im Hinblick auf ihre Kompetenzen für den Übergang von Schule zu Beruf sowie Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabeförderung. |