Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird von einem Geschäftsführer allein vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
die Verwaltung, der Betrieb, die Errichtung, das Management von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Erbringung aller damit erforderlichen Dienstleistungen im eigenen und fremden Namen.