Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der SOBEK Beta GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer jeweils von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit.
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Er ist befugt, Rechtsgeschäfte in Vertretung der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
Die Geschäftsführerin vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt sie die Gesellschaft allein. Sie ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der SOBEK Beta GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft übt keine Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß § 1 (1) und (1a) Kreditwesengesetz aus.