Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
a) die gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung als Bauträger bzw. Baubetreuer gemäß § 34 c Absatz 1 Nr. 4 a und 4 b Gewerbeordnung; b) der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, insbesondere von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; c) der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten eigenen und fremden Vermögens.