Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb von Immobilien und sonstige Vermögensanlagen. (2) Die Gesellschaft darf im In- und Ausland andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen oder erwerben und sich an solchen Unternehmen beteiligten und Zweigniederlassungen errichten oder die Geschäftsführungstätigkeit solcher Unternehmen übernehmen. (3) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland alle Tätigkeiten ausüben, die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Gegenstands des Unternehmens geeignet sind.