Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
a) die gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung als Bauträger bzw. Baubetreuer gemäß § 34 c Absatz 1 Nr. 3 a und 3 b Gewerbeordnung, sowie alle mit diesem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten; b) der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, insbesondere von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; c) die Übernahme und Durchführung von Haus- und Grundstücksverwaltungen; d) der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten eigenen und fremden Vermögens; e) die Übernahme, Beteiligung und Vertretung von anderen Unternehmen.