| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung folgender Ziele: - gewaltfreies Aufwachsen, insbesondere innerhalb von Familien und Lebensgemeinschaften, Kindergärten und Schulen sowie in allen anderen prägenden Lebensbereichen. - Bildung und Erziehung in Kindes- und Jugendalter. - Verankerung von Toleranz und Akzeptanz in der Gesellschaft für eine friedliches Miteinander. - bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. - gesellschaftliches Verständnis und Mitwirken zugunsten eines friedlichen, menschwürdigen und sozialverträglichen Zusammenleben. - Kriminalprävention, speziell im Bereich Gewalt jeglicher Form. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Stärkung von präventiven Maßnahmen zur Gewaltvermeidung im Allgemeinen und im Bereich Kinder und Jugendliche im Speziellen. - die Förderung von Initiativen zur Stärkung des Bewusstseins für die Notwendigkeit des persönlichen Einsatzes für das Gemeinwohl und das friedliche Miteinander. - die Mithilfe an Initiativen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung über die Notwendigkeit von Zivilcourage und Maßnahmen zu deren Schulung und Umsetzung. - die Unterstützung von Projekten in Kindergärten und Schulen im Rahmen präventiver Maßnahmen und Förderung für sozialverträgliches und gewaltfreies Zusammenleben. - die Mitwirkung an Initiativen von pädagogischen Projekten und sonstigen Maßnahmen im schulischen und außerschulischen Bereich mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit. - die Beteiligung an kulturellen, sportlichen und sonstigen Veranstaltungen deren Zielsetzung friedliches Miteinander, Toleranz und Gewaltfreiheit ist. - allgemeine Werbung für friedvolles, tolerantes und soziales Verhalten durch Pressearbeit, Plakate, Druckschriften, sowie Informationsveranstaltungen und Motivationskampagnen. - die Vergabe von Auszeichnungen für besondere Verdienste im Bereich Gewaltprävention, Zivilcourage und gesellschaftliches Engagement. |