| Gegenstand | a) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere Wohnbauvorhaben, als Bauherr im eigenen Namen, für eigene Rechnung oder fremde Rechnung, b) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere Wohnbauvorhaben, als Baubetreuer im fremden Namen, für fremde Rechnung, c) der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, d) die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, e) die Verwaltung von Immobilien jeder Art und die Tätigkeit als Verwalter von Eigentumswohnanlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich daran in jeder zulässigen Form beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie die Verwaltung und/oder Geschäftsführung von solchen anderen Unternehmen übernehmen, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck zum Gegenstand haben. |