Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer und wird von diesem allein vertreten. Der Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Verwaltung von Vermögensgegenständen, wie Immobilien und Anteilen an anderen Gesellschaften