Handelsregister B des Amtsgerichts Aschaffenburg
Nummer der Firma:
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HRB 14026
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Stocké Spedition & Transport GmbH
b)
Mömbris
Geschäftsanschrift:
Königsberger Straße 2, 63776 Mömbris
c)
das Betreiben von Güterfern- und
Güternahverkehr, Speditions-, Lager- und
Frachtgeschäften, Verzollungen und
Vermittlungsgeschäfte aller Art
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Stocké, Manuel, Mömbris, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.09.1992, zuletzt geändert am
20.10.1994.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016 hat die
Änderung des § 1 (Firma, bezüglich des Sitzes der
Gesellschaft, bisher Rodgau, Amtsgericht Offenbach am Main
HRB 22500) der Satzung beschlossen.
a)
29.12.2016
Dr. Holthusen
b)
Tag der ersten
Eintragung:
10.11.1992
2
a)
Von Amts wegen berichtigt:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2016 hat die
Änderung des § 1 (Firma, bezüglich des Sitzes der
Gesellschaft, bisher Rodgau, Amtsgericht Offenbach am Main
HRB 22500) der Satzung beschlossen.
a)
29.12.2016
Dr. Holthusen
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Aschaffenburg vom 11.03.2024 (Az. 625 IN
76/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
13.03.2024
Hörst
Abruf vom 06.04.2024