| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, der Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie von Flüchtlingen, Vertriebenen, Aussiedlern, Spätaussiedlern und Gleichgestellten, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die Vergabe von Stipendien an Studenten, Schüler oder Lernende, die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen und Maßnahmen der beruflichen Bildung und der beruflichen Integration, die Einrichtung und den Betrieb von berufsbildenden Einrichtungen (Berufsfachschulen und Fachschulen), die Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung des interkulturellen Austauschs, Förderung des ehrenamtlichen Engagements zugunsten der genannten Satzungszwecke, die Förderung von sozialen Projekten mit Kindergartenkindern, Schülern und Studenten, Förderung von Projekten zur politischen Sensibilisierung und Motivation zum politischen Engagement Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch die Förderung steuerbegünstigter Körperschaften im Inland sowie anderer Körperschaften im Ausland, soweit sie dieselben Ziele wie die Gesellschaft verfolgen. Insoweit ist die Körperschaft Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch operativ tätig werden. |