Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
a) der Erwerb, die Vermietung und die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaftern, b) gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung als Bauträger bzw. Baubeteuer gemäß § 34 c Absatz 1 Nr. 4 a und 4 b Gewerbeordnung