Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
a) Vermittlung des Abschlusses von Verträgen bzw. den Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, sowie Darlehen, gemäß § 34 c Absatz 1 Nr. 1 und 1a Gewerbeordnung, b) gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung als Bauträger bzw. Baubetreuer gemäß § 34 c Absatz 1 Nr. 4 a und 4 b Gewerbeordnung, c) Übernahme und Durchführung von Haus- und Grundstücksverwaltungen, d) Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, e) Finanzierungsvermittlung, f) Verwaltung eigenen und fremden Vermögens