Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens außerhalb der vollstationären oder teilstationären Unterbringung von Patienten. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch den Betrieb einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege (medizinisches Versorgungszentrum) als ambulante fach- oder schwerpunktübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen tätig sind. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, jegliche Geschäfte vorzunehmen oder Dienstleistungen zu erbringen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu fördern, zu errichten, zu erwerben oder zu pachten, sich an solchen Unternehmungen in jeder Form zu beteiligen, ferner in jedem Geschäftszweig der Gesellschaft Arbeitsgemeinschaften oder Interessengemeinschaften einzugehen und Unternehmensverträge aller Art zu schließen, soweit dies ohne Verstoß gegen die steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts zulässig ist. Dabei sind für Beteiligungen der Gesellschaft die bei Beteiligung der Stadt Aschaffenburg bzw. des Landkreises Aschaffenburg geltenden Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Bayerischen Landkreisordnung entsprechend anzuwenden.