Handelsregister B des Amtsgerichts Aschaffenburg
Nummer der Firma:
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HRB 10153
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
1
a)
Sammer Fliesen Sanitär GmbH
b)
Mainaschaff
c)
der Sanitär- und Heizungsbau, Sanitär- und
Fliesenhandel, Engeriesparberatung,
Planung und Ausführung von Wand- und
Bodengestaltung, Badsanierung,
Bodenlegerei, Renovierung,
Nassraumgestaltung, Fassadengestaltung.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Sammer, Patrick, Mainaschaff, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Sammer, Florian, Mainaschaff, *XX.XX.1979
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2007.
a)
16.10.2007
Vogt
2
b)
Geschäftsanschrift:
Froschgraben 36, 63814 Mainaschaff
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Sammer, Florian, Mainaschaff, *XX.XX.1979
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2009 hat die
Änderung des § 5 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung
und die Einfügung eines § 7a (Einziehung eines
Geschäftsanteils, Einziehungsvergütung) in die Satzung
beschlossen.
a)
25.01.2010
Dr. Roth
Abruf vom 07.02.2024