Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundbesitz und Gesellschaftsanteilen, auch die Beteiligung an Gesellschaften, im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Ferner die Sanierung, die Renovierung und die Modernisierung von Gebäuden auf eigenen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, insbesondere deren Vermietung und Verwaltung sowie deren sonstige Verwertung. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c GewO und KWG