| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung missionarisch-diakonischen Handelns, d. h. des Dienstes am Nächsten in Wort und Tat auf der Grundlage des biblischen Evangeliums als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche. In diesem Sinne fördert die Gesellschaft a) die christliche Religion, b) das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege, c) die Jugend- und Altenhilfe, d) die Erziehung und Bildung, e) die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und den Völkerverständigungsgedanken, f) die Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge und Kriegsopfer, g) die Wohlfahrtspflege, h) die Mildtätigkeit und i) kirchliche Zwecke. Bei der Erfüllung ihres Zwecks ist die Gesellschaft an den diakonischen Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gebunden. (3) Der Gesellschaftszweck i. S. d. Abs. 2 wird derzeit insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen wie der Altmühlseeklinik in Gunzenhausen, dem Altenheim in Nürnberg, dem Familienzentrum Sonnenhof in Gunzenhausen, der Realschule in Gunzenhausen, der Fachakademie für Sozialpädagogik in Gunzenhausen, dem christlichen Gästezentrum Ammerseehäuser in Riederau und dem christlichen Gästehaus AllgäuWeite in Sulzberg-Moosbach. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit der Stiftung Hensoltshöhe durch Erbringung und Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art wie: - Verwaltungsleistungen, hier u. a. Leistungen des Rechnungswesens (FIBU, Controlling) sowie Leistungen auf dem Gebiet des Personalwesens und des Marketings, - IT-Dienstleistungen, - Datenschutz, - Personalgestellung, - Einkauf, Haustechnik, Versicherungen, - Verpflegungsleistungen, - Nutzungsüberlassungen, - etc. (5) Darüber hinaus kann die Gesellschaft Mittel gem. § 58. Nr. 1 AO zur Förderung der Verwirklichung der in Abs. 2 genannten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch juristische Personen öffentlichen Rechts beschaffen. (6) Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen, ihre Geschäftsführung und Vertretung übernehmen, sowie Zweigniederlassungen errichten. (7) Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander der Geschlechter. |