Handelsregister B des Amtsgerichts Ansbach
Nummer der Firma:
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HRB 585
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Eberts Reisen GmbH
b)
Gunzenhausen
c)
Die Personenbeförderung mit
Kraftfahrzeugen im Linien-, Miet- und
Ausflugsverkehr sowie die Durchführung
von Reiseveranstaltungen.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Ebert, Bernhard, Angestellter, Gunzenhausen
einzelvertretungsberechtigt; solange er
Gesellschafter ist, ist er als Geschäftsführer auch
befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst zu vertreten.
Geschäftsführer:
Ebert, Richard, Angestellter, Gunzenhausen
einzelvertretungsberechtigt; solange er
Gesellschafter ist, ist er als Geschäftsführer auch
befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst zu vertreten.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.11.1979 zuletzt geändert am
27.12.1993
a)
12.11.2002
Zimprich
b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.01.1980.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 74 ff. So.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Burgstallstraße 4/6, 91710 Gunzenhausen
a)
05.03.2010
Bößenecker
3
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Ansbacher Straße 40a, 91710
Gunzenhausen
a)
30.10.2013
Sandner
Abruf vom 27.03.2024