Handelsregister B des Amtsgerichts Ansbach
Nummer der Firma:
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HRB 4994
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
1
a)
Bioenergie Geiselsberg Verwaltungs-GmbH
b)
Haundorf
Geschäftsanschrift:
Geiselsberg 1 a, 91729 Haundorf
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von eigenem und fremdem
Vermögen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung sowie der
Geschäftsführung an
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der Bioenergie
Geiselsberg GmbH & Co. KG mit dem Sitz in
Haundorf.
25.200,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Rupp, Bernd, Haundorf, *XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Nehmeier, Werner, Haundorf, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Bräunlein, Johann, Absberg, *XX.XX.1952
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2010.
a)
05.08.2010
Porzner
Abruf vom 02.04.2024