Handelsregister B des Amtsgerichts Ansbach
Nummer der Firma:
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HRB 4910
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Weinberger Bau GmbH
b)
Schnelldorf
Geschäftsanschrift:
Rothenburger Str. 1, 91625 Schnelldorf
c)
Gegenstand des Unternehmens ist eine
Bauunternehmung, die Hochbauten aller Art
erstellt, Maurer- und Betonarbeiten sowie
Stukkateurarbeiten verrichtet, Sanierungs-
und Renovierungsarbeiten vornimmt,
Planungs- und Beratungsleistungen
(schlüsselfertiges Bauen) sowie
Tiefbauarbeiten im kleineren Umfang
durchführt.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Potrykus, Hans Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2010.
b)
Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der
Gesellschaft "Friedrich Weinberger GmbH & Co.KG" in
Schnelldorf (Amtsgericht Ansbach HRA 1558) begründeten
Verbindlichkeiten sowie der Übergang der in diesem Betrieb
begründeten Forderungen auf die jetzige Gesellschaft ist
ausgeschlossen.
a)
12.04.2010
Porzner
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ansbach vom 05.08.2015 (Az. 3 IN 166/15) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
10.08.2015
Fichtner
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ansbach vom 29.09.2015 (Az. 3 IN 166/15) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
01.10.2015
Fichtner
4
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Ansbach vom 15.02.2022 (Az. 3 IN 166/15) nach
Schlussverteilung aufgehoben.
a)
17.02.2022
Hierzegger
Abruf vom 11.12.2024