| Gegenstand | 1. der Handel mit Holz, Holzabfällen, Holzhalbfertigprodukten, Holzwerkstoffen, Sägewerksprodukten und sonstigen forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, auch der Kauf von Holz am Stamm, und der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und sonstigen organischen Stoffen, 2. der Handel mit sowie der Export und Import von Holz, Investitionsgütern und Betriebsmitteln, 3. die Durchführung von Waldarbeiten, die Be- und Verarbeitung von Holz sowie Dienstleistungen aller Art im Bereich der Forst- und Holzwirtschaft; handwerkliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen, 4.die Werbung für heimische, forstwirtschaftliche Produkte und die Erschließung neuer Märkte hierfür sowie sonstigen Maßnahmen zur Förderung von Absatz und Verwertung; 5. die Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen sowie Lehrfahrten und Studienreisen, 6. die Vermittlung und Bereitstellung von Arbeitskräften im forstwirtschaftlichen Betrieb. Ausgeschlossen ist die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte nach§ 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sowie jede sonstige Tätigkeit, die einer Erlaubnis nach dem AÜG bedarf. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen und deren Geschäftsleitung zu übernehmen. Insbesondere darf die Gesellschaft die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in einer KG übernehmen. |