Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Beteiligungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KAGB und dem KWG werden nicht durchgeführt. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an Unternehmen mit ähnlichem Gegenstand zu beteiligen.