Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch den Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 SGB V als ambulante Einrichtung, in der angestellte Zahnärzte oder Vertragszahnärzte tätig sind. Der Betrieb eines MVZ setzt die Zulassung durch die örtlich zuständigen Zulassungsgremien voraus.