| Gegenstand | 1. Erwerb, Veräußerung, Bebauung, Vermietung, Verpachtung und Vermittlung von bebauten und unbebauten Erbbaurechten, Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum, auch als Bauträger und Generalübernehmer, 2. Planung und Durchführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen aller Art einschließlich Abbruch, Neuherstellung und Sanierung von Bauwerken, 3. Erwerb und Halten von Beteiligungen sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen, auch als persönlich haftender Gesellschafter. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinn- und Beherrschungsverträge abzuschließen. |