Handelsregister B des Amtsgerichts Amberg
Nummer der Firma:
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HRB 5985
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kubus GmbH
b)
Teublitz
Geschäftsanschrift:
Premberger Straße 5, 93158 Teublitz
c)
Der Landschaftsbau, insbesondere
Gartengestaltung und Pflasterarbeiten.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Kubus jun., Paul, Burglengenfeld, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2016.
a)
09.01.2017
Stich
2
b)
-:
Kubus jun., Paul, Burglengenfeld, *XX.XX.1961
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Amberg vom 10.02.2022 (Az. IN 351/21) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Amberg vom 18.09.2025 (Az. IN 351/21) nach Abhalten des
Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der
Schlussverteilung aufgehoben. Die Gesellschaft bleibt
aufgelöst.
a)
24.10.2025
Sporrer
b)
Allgemeine
Vertretungsregelung,
besondere
Vertretungsbefugnis
sowie
Funktionsbezeichnung
des/der
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.
Abruf vom 27.05.2026