Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens, Vermietung, Verpachtung sowie die Übernahme der Haftung und Geschäftsführung bei Personengesellschaften, deren Gegenstand der Betrieb eines Spielwareneinzelhandels und/oder die Verwaltung des eigenen Vermögens bzw. Vermietung/Verpachtung ist