Handelsregister B des Amtsgerichts Amberg
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 3562
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
em Architekten Johann Ernst + Urban
Meiller Architekten GmbH
b)
Amberg
c)
die Wahrnehmung der Berufsaufgaben
gemäß Art. 1 des Bayerischen
Architektengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31. August 1994
sowie die Erbringung von
Planungsleistungen gemäß den
Leistungsbildern der Honorarordnung für
Architekten (HOAI) in der jeweils gültigen
Fassung.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Ernst, Johann, Vilseck, *XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Meiller, Urban, Amberg, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2004.
a)
07.10.2004
Cermak
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
6 SB;
Beschluss Bl. 3 SB;
2
b)
Geschäftsanschrift:
Kaiser-Wilhelm-Ring 8, 92224 Amberg
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2009 hat die
Änderung der §§ 6 (Geschäftsführung), 11 (Verfügung über
Gechäftsanteile u.a.) der Satzung beschlossen. § 20 wurde
mit neuem Wortlaut eingefügt. Die bisherigen §§ 20 und 21
werden zu (neuen) §§ 21 und 22.
a)
18.02.2009
Frauendorfer
Abruf vom 27.03.2024