Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Verkauf von Nüssen, Trockenfrüchten und ergänzenden Produkten in eigenem und fremdem Namen für eigene oder fremde Rechnung an Kunden des Lebensmitteleinzelhandels und Großhandels in Frankreich und den Benelux-Staaten sowie die Vermittlung solcher Geschäfte. Dies umfasst auch die Erbringung von Marketingdienstleistungen für andere Gesellschaften.