Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Wertpapieren, Kryptowerten und sonstigen Finanzinstrumenten, soweit keine behördliche Genehmigung gemäß § 1 Abs. 11 KWG erforderlich ist, die Beratung zu technischen Themen und Erfordernissen in den Bereichen Krypto, DeFi, lT und Netzwerk und der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von lmmobilien und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Vertrieb von Spirituosen inkl. Gin.