Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Entwicklung, der Betrieb, die Verpachtung und die Vermietung von Sportplätzen und Sportanlagen, die Durchführung von Sportveranstaltungen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.