Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.
Gegenstand
die nicht genehmigungspflichtige bauberatende Tätigkeit, Baumanagement, Beratung und Durchführung von Handwerks- und Baudienstleistungen soweit hierzu keine behördliche Genehmigung erforderlich ist als Generalübernehmer.