Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Zweck der Körperschaft ist - die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung; - die Förderung mildtätiger Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: - die Beratung und Betreuung von Gefährdeten, insbesondere von Arbeits- oder Wohnungslosen - die Vermittlung, Qualifizierung und Bereitstellung von Arbeit für diesen Personenkreis - den Betrieb einer oder mehrerer Tafeln in Crailsheim und Umgebung Die vorstehenden Beispiele sind nicht abschließend. Die Gesellschaft kann auch andere Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, die Satzungszwecke zu fördern.