Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Betrieb von Supermärkten mit Food- und Nonfood-Artikeln einschließlich Vertriebspartnerschaften sowie Shop-in-Shop-Konzepten sowie der Vergabe von Franchiseverträgen für den Betrieb von Supermärkten mit solchem Geschäftskonzept soweit hierzu keine Genehmigung erforderlich ist. Zum Gegenstand gehört auch der Einzel- und Großhandel mit Lebensmitteln, Gemüse, Fleisch, Getränke, Backwaren und Haushaltswaren etc. sowie Gastronomieartikeln sowie Im- und Export solcher Waren.