Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die häusliche (ambulante) Krankenpflege und die Versorgung von Pflegebedürftigen jeglicher Art. Hierunter fällt auch die Intensivkrankenpflege sowie das Erbringen von Beratungsleistungen und die hauswirtschaftliche Versorgung.