Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, die Verwaltung von Beteiligungen, die Vertretung anderer Gesellschaften und Unternehmen als persönliche haftende Gesellschafterin und die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie die Erbringung von Management- und Beratungsdienstleistungen.