Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, b) auch die Tätigkeit als Treuhändler zur Verwaltung und Abwicklung fremder Vermögensinteressen. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an gleichartigen Gesellschaften und Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Leitung und die Erbringung von Führungs- und Verwaltungstätigkeiten und Dienstleistungen in solchen Beteiligungen und Unternehmen (geschäftsleitende Holding). Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.