| Gegenstand | Die Förderung der Hilfe für rassistisch Verfolgte, für Flüchtlinge, sowie der Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO), der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 18 AO), der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO), der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 20 AO) und der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Die hier genannten Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in gleichem Maße verfolgt werden. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch: (a) Unentgeltliche Beratung, Hilfe und Betreuung sowie Aufklärung von Betroffenen von Straftaten (Erwachsene und Jugendliche), die aus dem Ausland, beispielsweise aus Bulgarien oder Rumänien nach Deutschland gekommen sind (freiwillig oder unfreiwillig) und in Deutschland zur Prostitution und/oder zum Drogenhandel gezwungen werden und/oder Opfer sonstiger Gewalt geworden sind beziehungsweise ausgebeutet werden, aber auch von Geflüchteten, die sich in Deutschland aufhalten (Hilfe für rassistisch Verfolgte, für Flüchtlinge, sowie der Hilfe für Opfer von Straftaten, Jugendhilfe); (b) Organisation von Rückführprogrammen für Menschen, insbesondere Frauen und deren Kinder, die Opfer von Gewalt, insbesondere Zwangsprostitution geworden sind, in ihre Heimatländer (Jugendhilfe, Hilfe für rassistisch Verfolgte, für Flüchtlinge, sowie der Hilfe für Opfer von Straftaten); (c) Stärkung der Rechte von Frauen, insbesondere von Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, wie zum Beispiel Roma, oder die geflüchtet sind und aufgrund dieser Tatsache regelmäßig gesellschaftlich, aber auch intellektuell (mangels Zugangsmöglichkeiten zu Bildungseinrichtungen) benachteiligt sind durch einen speziellen Zuschnitt der Tätigkeiten der Gesellschaft auf Frauen mit diesem Hintergrund und dazu: (i) Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Integration von Frauen der vorgenannten Gruppen in Arbeit und Gesellschaft, beispielsweise durch das Anbieten von berufsvorbereitenden Kursen, einschließlich Sprachkursen und (ii) der generellen Unterstützung bei der Arbeitssuche (Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Jugendhilfe); (d) Sonstige selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres psychischen, physischen oder wirtschaftlichen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (Freie Wohlfahrtspflege); sowie (e) Öffentliche Arbeit zur Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Drogenhandel, Rassismus und Diskriminierung, beispielsweise durch das Halten oder Veranstalten von Fachvorträgen, Workshops und Demonstrationen, aber auch Durchführung von Präventionsmaßnahmen im Wege der Aufklärung und der Bereitstellung von Ausstiegshilfen für Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Drogenhandel, Rassismus und Diskriminierung, insbesondere in sozialen Brennpunkten und in Rotlichtmilieus (Kriminalprävention, Erziehung, Volks- und Berufsbildung). |