Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Ausübung des Handwerks der Friseure und Perückenmacher, der Betrieb von Friseursalons, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von Menschenhaar und synthetischen Haaren und Haarteilen, Perücken, Toupets, Haarverlängerungen, Haarpflegeprodukten sowie Antihaarausfallprodukten samt den dazugehörigen bzw. zu deren Herstellung notwendigen Maschinen.