| Gegenstand | Die Förderung a) der Erziehung und Bildung (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO) b) der Jugendhilfe (§ 52 Absatz 2 Nr. 5 AO) Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Errichtung, das Unterhalten und der Betrieb von Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: a) als Kindertageseinrichtungen zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB Vlll mit den Zielen -qualitativ hochwertige pädagogischer Betreuung und Bildung mit Fokus auf Ökologie und Nachhaltigkeit bereitzustellen, - junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und emotionalen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, -Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, -Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, -dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen; b) zur Förderung der Bildung durch Angebote der Fort- und Weiterbildung von pädagogischem Personal im Bereich der frühkindlichen Bildung, der schulischen Pädagogik und der Erwachsenenbildung, durch die Entwicklung und Bereitstellung von verschiedenen Bildungsformaten wie Workshops, Akademien, Symposien, Tagungen und weitere Veranstaltungen wie Bildungsreisen und durch Beratung, c) durch die Entwicklung und Bereitstellung von verschiedenen Bildungsformaten wie Workshops, Akademien, Symposien, Tagungen und weitere Veranstaltungen wie Bildungsreisen und durch Beratung, d) durch die Schaffung von Orten des lebenslangen Lernens, e) durch die geplante Übernahme und Fortführung des Betriebs des Kindergartens "Jurtenkindergarten am Nepperberg" vom Sozialkraftwerk e.V. durch Betriebsübertragung oder Umwandlung. |