Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, 3. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie z.B. Unternehmensbewertung, Prozessberatung, Restrukturierungs- und Sanierungsberatung oder Nachhaltigkeit und Klimarisiken. 4. Treuhandtätigkeit, insbesondere die treuhänderische Verwaltung fremden Vermögens, 5. Lehr- und Vortragstätigkeit bei Veranstaltungen, die der Unterrichtung, fachlichen Fortbildung oder der Ausbildung zum Beruf dienen.