Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens.