Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. alle Tätigkeiten auf den einschlägigen Gebieten einer Treuhandgesellschaft, 3. alle Betätigungen auf allen Gebieten der Organisation einschl. der Mitwirkung bei Reorganisation, Sanierungen oder Abwicklungen von Unternehmen oder ähnlichen Einrichtungen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.