Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Sozialwesens im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII gemäß §§ 27ff, insbesondere und konkret die Maßnahmen der ambulanten Jugendhilfe in Form von Erziehungsbeistandschaften gemäß § 30 SGB VIII, der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII, der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung ("ISE") gemäß § 35 SGB VIII und der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch Durchführung und Förderung von ambulanten Hilfemaßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht.