Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erd- und Gartenarbeiten, insbesondere die Verlegung von Glasfaserleitungen sowie von Pflastersteinen sowie die Erbringung und Vermittlung von Bau- und Handwerkerleistungen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34c GeWo, nach dem Kreditwesengesetz oder sonstigen Gesetzen genehmigungspflichtig wären.