| Gegenstand | Die Förderung des Klimaschutzes entsprechend § 52 Absatz 2 Nr. 8 Abgabenordnung (AO) im Landkreis Heidenheim. Der Satzungszweck soll vor allem verwirklicht werden durch: - neutrale Beratung von Privatpersonen, Kommunen (inkl. des Landkreises Heidenheim), Unternehmen, Vereinen und Verbänden insbesondere über Handlungsmöglichkeiten zur Förderung des Klimaschutzes, zu Energieeinsparpotenzialen und zur Energieeffizienz, zu erneuerbaren Energien sowie zu Fördermöglichkeiten; - Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Bewusstseins für Klimaschutz, Energiesparen und Energieeffizienz; - die Durchführung von und die Teilnahme an Veranstaltungen mit dem Ziel der Stärkung des Bewusstseins für klimaschützendes Handeln; - Schulungen und Fortbildungen von interessierten Personengruppen zu den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen; - die Begleitung von Projekten, insbesondere von Kommunen zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur nachhaltigen Energieversorgung; - Information und Beratung von Kommunen zu Fördermöglichkeiten sowie Unterstützung beim Erstellen fon Fördermittelanträgen; - Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die zum Klimaschutz beitragen. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung und der gesetzlichen Bestimmungen auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Die Geschäftsführung hat die einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Landkreisordnung Baden-Württemberg zu beachten, insbesondere die Vorgaben des kommunalen Wirtschaftsrechts, §§ 102 ff. GemO, soweit sich daraus verbindliche Vorgaben für die Beteiligung des Landkreises Heidenheim an privatrechtlichen Gesellschaften ergeben. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. |